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News

Programm "Bildung integriert" startet in zweite Förderphase

Bereits geförderte Kommunen können eine Verlängerung beantragen. Gleichzeitig können sich noch nicht geförderte Kommune neu um eine Förderung bewerben.

Das erfolgreiche Programm ‚Bildung integriert‘ startet in eine zweite Förderrunde. Bereits geförderte Kommunen können eine Verlängerung beantragen. Gleichzeitig können antragsberechtigte Kreise und kreisfreie Städte, die bislang noch nicht am Programm teilnehmen, sich neu um eine Förderung bewerben.

Die neuen Kommunen können eine dreijährige Förderung beantragen. Die Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) stehen als Personalmittel für einen Bildungsmanager und einen Bildungsmonitorer sowie als Mittel für eine Monitoring-Software und für Dienstreisen zur Verfügung. Förderanträge können ab sofort online bis zum 31. Dezember 2017 eingereicht werden.

Bereits am Programm ‚Bildung integriert‘ beteiligte Kommunen können zur Vertiefung und Stabilisierung aufgebauter Monitoring- und Managementstrukturen eine Verlängerung um weitere zwei Jahre beantragen. Hierzu ist rechtzeitig, möglichst sechs Monate vor Laufzeitende des Basisvorhabens, ein Aufstockungsantrag beim Projektträger einzureichen.

Das späteste Laufzeitende aller Vorhaben ist der 30. Juni 2021.

Für Neueinsteiger und bereits geförderte Kommunen bleiben die inhaltlichen Grundlagen der bestehenden Förderrichtlinie unverändert.

Interessierte Kommunen erhalten weitere Informationen in Webinaren im August 2017. Zudem findet im September 2017 eine zentrale Informationsveranstaltung in Bonn statt. Die Termine für die Webinare und die Informationsveranstaltung werden gesondert bekannt gegeben.

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