Das Förderprogramm "Ganztag in Bildungskommunen"
Kommunale Koordination für Ganztagsbildung
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf den Ganztag in Grundschulen birgt vielfältige Chancen für die Bildung. Was in der Grundschule gut läuft, hat positive Auswirkungen auf die gesamte weitere Bildungskette. Zugleich bringt das Ganztagsförderungsgesetz Aufgaben und Verpflichtungen für die Landkreise und Städte mit sich. Die Jugendämter sind für die Erfüllung des Rechtsanspruchs verantwortlich. Bei den Städten und Landkreisen laufen die Fäden für den Ausbau zusammen.
Mit der Förderung von Personalstellen für die kommunale Koordination im Ganztag bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Unterstützung für die anstehenden Aufgaben – beispielsweise bei der Ermittlung der spezifischen Bedarfe für den Ausbau des Ganztags, oder bei der Unterstützung von Kooperationen im Sozialraum durch die Einbindung von dritten Lernorten, Bildungsakteuren und Vereinen.
Im Ganztagsförderungsgesetz ist festgeschrieben, dass jedes Kind mit Einschulung ab dem Schuljahr 2026/2027 in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben wird. Der Ausbau der Ganztagsschule ist eng verknüpft mit der Einbindung außerschulischer Akteure wie die Kinder- und Jugendhilfe, Sportvereine, Kultureinrichtungen oder Akteure der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Kooperationen stabil aufzubauen, stellt Schulen vor große Herausforderungen. Hier kann eine kommunale Koordination Abhilfe schaffen und den Schulen vielfältige Möglichkeiten der Kooperation und der Öffnung in den Sozialraum bieten. Informationen, Anregungen und Beispiele zum Thema finden Sie in unserem Themendossier Ganztag.
Wer ist antragsberechtigt?
- Kreisfreie Städte
- Kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt
- Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden
Ein Teilnahme am bereits laufenden Programm „Bildungskommunen“ ist nicht Voraussetzung für eine Förderung.
Was ist zuwendungsfähig?
- Personalausgaben für Koordinationskräfte
- Ausgaben für Dienstreisen im Inland
- Pauschalierte Förderung indirekter Projektausgaben (25 %)
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt und ist zunächst auf vier Jahre begrenzt. Die Förderquote richtet sich nach den verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus: bis zu 40 % Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60 % Förderung für Übergangsregionen (z. B. Region Trier). Ein Höchstbetrag ist nicht festgelegt.
Welche Fristen gibt es?
Die einstufige Antragstellung kann fortlaufend erfolgen. Spätestes Vorhabenende ist der 30. Juni 2029.
Das BMBF und der DLR Projektträger informieren auf der Webseite der Transferinitiative über die Inhalte des Programms und bieten hilfreiche Dokumente wie Vorlagen und FAQ zum Download.
In Werkstätten unterstützen wir interessierte Kommunen in der Vorbereitung auf eine Antragstellung und entwickeln gemeinsam Ziele und Umsetzungsstrategien.
Aktuelle Termine finden Sie in unserer Veranstaltungsübersicht:
Für Auskünfte zu fachlichen Fragen der Projektförderung steht der DLR Projektträger zur Verfügung:
Telefon: 0228/38 21-1322
bildungskommunenganztag@dlr.de

